Beantragung des Hausanschlusses
Wir empfehlen, den Antrag frühzeitig – mindestens sechs Wochen vor Baubeginn – einzureichen.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
Grundsätzlich erforderlich:
1x amtlicher Lageplan (Maßstab 1:500) mit Deckblatt, Grundstücksgrenzen, Gebäuden und Abstandsmaßen
1x Keller- oder Hausgrundriss mit Angabe des gewünschten Zählerstandortes
Zusätzlich bei Mehrfamilienhäusern oder Gewerbebetrieben:
Berechnungsplan und Berechnung der Hauswasserinstallation nach DIN 1988
(Spitzendurchfluss in l/s, durch Fachplaner oder Installationsbetrieb auszufüllen)
Zusätzlich bei Leitungsführung über fremde Grundstücke oder Privatflächen:
Notarieller Grundbuchauszug zur Leitungssicherung
Sobald Ihr Antrag vollständig vorliegt, erhalten Sie eine Bestätigung.
Nach etwa fünf Werktagen können Sie sich mit dem zuständigen Rohrnetzmeister zur Terminabstimmung in Verbindung setzen.
Die Rechnung (inkl. Baukostenzuschuss und Herstellungskosten) erhalten Sie nach Fertigstellung des Trinkwasserhausanschlusses.
Ansprechpartnerin:
madlen.jonigk(at)wvgn.de
Tel. 05137 8799-11
Baukostenzuschuss (BKZ)
Der Baukostenzuschuss ist ein finanzieller Beitrag zur Mitfinanzierung der örtlichen Verteilungsanlagen.
Er setzt sich zusammen aus:
einem festen Grundbetrag
einer variablen Komponente (Frontmetermaßstab unter Berücksichtigung der Leitungsdimension)
Die aktuellen Preise entnehmen Sie bitte unserem
Preisblatt
in den Ergänzenden Bestimmungen.
Transparente Regeln für Ihre Wasserversorgung
Hausanschluss
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts versorgen wir Sie auf privatrechtlicher Grundlage mit Trinkwasser. Maßgeblich sind neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) insbesondere die AVBWasserV (Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser).
Die AVBWasserV ist eine bundesweit geltende Verordnung mit dem Charakter Allgemeiner Geschäftsbedingungen. Den darin vorgesehenen Gestaltungsspielraum konkretisieren wir durch unsere Ergänzenden Bestimmungen.
→ Datei AVBWasserV
→ Datei Ergänzende Bestimmungen
Trinkwasserhausanschluss
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen für Ihre Planung.
Download Antrag
Kundenportal Hausanschluss
Bauwasseranschluss
Der Bauwasseranschluss wird gemeinsam mit dem Trinkwasserhausanschluss beantragt (bitte im Formular entsprechend ankreuzen).
Er wird als vorgezogener Hausanschluss etwa 1–2 Meter auf Ihr Grundstück geführt. Über einen Zapfhahn können Sie während der Bauphase Wasser entnehmen.
Die Abrechnung des Bauwasseranschlusses und des bezogenen Bauwassers erfolgt pauschal nach Fertigstellung des Trinkwasserhausanschlusses zusammen mit den Herstellungskosten. Die entsprechenden Pauschalen finden Sie in unseren Ergänzenden Bestimmungen (§ 13 Abs. 2).
Hausanschluss
Der Hausanschluss beginnt an der Abzweigung unserer Versorgungsleitung und endet mit der zweiten Absperreinrichtung nach dem Wasserzähler in Ihrem Gebäude.
Die Leitungsführung erfolgt gradlinig, rechtwinklig und auf kürzestem Weg vom öffentlichen Netz bis ins Haus. Bitte berücksichtigen Sie diese Vorgaben bei der Planung des Zählerstandortes.
Wichtig für Ihre Grundstücksplanung:
Die Trasse des Hausanschlusses darf nicht überbaut oder überpflanzt werden.
Der Zugang muss jederzeit für Wartung oder Reparatur möglich sein.
Der Trinkwasserhausanschluss und der Wasserzähler bleiben unser Eigentum.
Der Zählerstand ist einmal jährlich abzulesen.
Alle sechs Jahre wird der Wasserzähler gemäß Eichgesetz ausgetauscht.
