Modellhaus mit Darstellung der Hausanschlussleitungen

Beantragung des Hausanschlusses

Wir empfehlen, den Antrag frühzeitig – mindestens sechs Wochen vor Baubeginn – einzureichen.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

Grundsätzlich erforderlich:

  • 1x amtlicher Lageplan (Maßstab 1:500) mit Deckblatt, Grundstücksgrenzen, Gebäuden und Abstandsmaßen

  • 1x Keller- oder Hausgrundriss mit Angabe des gewünschten Zählerstandortes

Zusätzlich bei Mehrfamilienhäusern oder Gewerbebetrieben:

  • Berechnungsplan und Berechnung der Hauswasserinstallation nach DIN 1988
    (Spitzendurchfluss in l/s, durch Fachplaner oder Installationsbetrieb auszufüllen)

Zusätzlich bei Leitungsführung über fremde Grundstücke oder Privatflächen:

  • Notarieller Grundbuchauszug zur Leitungssicherung

Sobald Ihr Antrag vollständig vorliegt, erhalten Sie eine Bestätigung.
Nach etwa fünf Werktagen können Sie sich mit dem zuständigen Rohrnetzmeister zur Terminabstimmung in Verbindung setzen.

Die Rechnung (inkl. Baukostenzuschuss und Herstellungskosten) erhalten Sie nach Fertigstellung des Trinkwasserhausanschlusses.

Ansprechpartnerin:
madlen.jonigk(at)wvgn.de
Tel. 05137 8799-11


 

Baukostenzuschuss (BKZ)

Der Baukostenzuschuss ist ein finanzieller Beitrag zur Mitfinanzierung der örtlichen Verteilungsanlagen.

Er setzt sich zusammen aus:

  • einem festen Grundbetrag

  • einer variablen Komponente (Frontmetermaßstab unter Berücksichtigung der Leitungsdimension)

Die aktuellen Preise entnehmen Sie bitte unserem


Preisblatt


in den Ergänzenden Bestimmungen.

Transparente Regeln für Ihre Wasserversorgung

Hausanschluss

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts versorgen wir Sie auf privatrechtlicher Grundlage mit Trinkwasser. Maßgeblich sind neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) insbesondere die AVBWasserV (Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser).

Die AVBWasserV ist eine bundesweit geltende Verordnung mit dem Charakter Allgemeiner Geschäftsbedingungen. Den darin vorgesehenen Gestaltungsspielraum konkretisieren wir durch unsere Ergänzenden Bestimmungen.

→ Datei AVBWasserV
→ Datei Ergänzende Bestimmungen


Trinkwasserhausanschluss

Sie planen ein Gebäude in unserem Versorgungsgebiet mit Trinkwasser anzuschließen?

Hier
finden Sie die wichtigsten Informationen für Ihre Planung.
 
Ihren Antrag können Sie auf dem klassischen Weg im Papierformat stellen:
Download Antrag
und natürlich auch online im
Kundenportal Hausanschluss
 

 

 

Bauwasseranschluss

Der Bauwasseranschluss wird gemeinsam mit dem Trinkwasserhausanschluss beantragt (bitte im Formular entsprechend ankreuzen).

Er wird als vorgezogener Hausanschluss etwa 1–2 Meter auf Ihr Grundstück geführt. Über einen Zapfhahn können Sie während der Bauphase Wasser entnehmen.

Die Abrechnung des Bauwasseranschlusses und des bezogenen Bauwassers erfolgt pauschal nach Fertigstellung des Trinkwasserhausanschlusses zusammen mit den Herstellungskosten. Die entsprechenden Pauschalen finden Sie in unseren Ergänzenden Bestimmungen (§ 13 Abs. 2).

Hausanschluss

Der Hausanschluss beginnt an der Abzweigung unserer Versorgungsleitung und endet mit der zweiten Absperreinrichtung nach dem Wasserzähler in Ihrem Gebäude.

Die Leitungsführung erfolgt gradlinig, rechtwinklig und auf kürzestem Weg vom öffentlichen Netz bis ins Haus. Bitte berücksichtigen Sie diese Vorgaben bei der Planung des Zählerstandortes.

Wichtig für Ihre Grundstücksplanung:

  • Die Trasse des Hausanschlusses darf nicht überbaut oder überpflanzt werden.

  • Der Zugang muss jederzeit für Wartung oder Reparatur möglich sein.

Der Trinkwasserhausanschluss und der Wasserzähler bleiben unser Eigentum.
Der Zählerstand ist einmal jährlich abzulesen.
Alle sechs Jahre wird der Wasserzähler gemäß Eichgesetz ausgetauscht.

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Aktuell kommt es im Bereich Dornröschenweg / Märchenstraße zu Störungen in der Wasserversorgung. Grund ist ein Wasserrohrbuch. Unser Service-Team ist bereits vor Ort. Vielen Dank für Ihre Geduld!

Aktuelle Störung: Wasserrohrbruch in Garbsen-Mitte
×

Störung melden

05137 8799-0
Störungsdienst außerhalb der Geschäftszeit: 05137 8799-66
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Wasserschutzgebiete & Wassergewinnung​

Damit auch in längeren Trockenphasen jederzeit ausreichend Trinkwasser zur Verfügung steht, planen wir unsere Wasserversorgung mit ausreichenden Sicherheitsreserven. Dazu gehört die passende Auslegung unserer Brunnenkapazitäten ebenso wie die enge Zusammenarbeit mit benachbarten Wasserversorgungsunternehmen. Über sogenannte Übergabestellen können wir bei Bedarf zusätzliche Wassermengen beziehen.

Darüber hinaus engagieren wir uns aktiv bei der Mitgestaltung rechtlicher Rahmenbedingungen. Unser Ziel ist eine dauerhaft sichere Trinkwasserversorgung. Dabei gilt ein klarer Grundsatz: Trinkwasser hat Vorrang vor allen anderen Nutzungen.

Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt ist die kontinuierliche Modernisierung unserer Transport- und Rohrnetze. Durch die Erneuerung von Leitungen und Hausanschlüssen reduzieren wir Wasserverluste und erhöhen die Versorgungssicherheit.

In kritischen Situationen informieren wir frühzeitig und transparent über die aktuelle Versorgungslage – zum Beispiel über die Wasserampel hier auf unserer Website.

Dabei gilt: Gemeinsam können wir durch umsichtiges Verhalten viel bewirken. 

Klimaschutz

Die Qualität und Zuverlässigkeit einer sicheren Wasserversorgung hängen von vielen Faktoren ab: von den verfügbaren Ressourcen, den rechtlichen Rahmenbedingungen, dem Stand der Technik sowie vom sozialen und wirtschaftlichen Umfeld.

Die grundlegende Voraussetzung für all diese Faktoren ist jedoch das Klima.

Der Klimawandel verändert diese Grundlage zunehmend spürbar. Weltweit lassen sich bereits heute deutliche Veränderungen beobachten:

  • Gletscher in den Hochgebirgen sowie das ewige Eis in Arktis und Antarktis schmelzen in rasantem Tempo
  • Meeresströmungen verändern ihre Temperatur und Stärke
  • Permafrostböden tauen erstmals großflächig auf.
  • Der Meeresspiegel steigt kontinuierlich an.
  • Gleichzeitig nehmen Extremwetterereignisse wie Starkregen, Stürme und Rekordtemperaturen deutlich zu.

Auch in unseren Regionen sind die Auswirkungen klar erkennbar. Natur- und Klimaphänomene sowie extreme Wetterereignisse häufen sich. Während die Niederschläge im Sommer tendenziell abnehmen und längere Trockenperioden – wie zuletzt im Jahr 2018 – häufiger auftreten, nehmen die Niederschläge im Winter insgesamt zu. Diese fallen jedoch zunehmend in Form von Starkregen.

Starkregen bedeutet kurze, sehr intensive Niederschläge mit großen Wassermengen. Das Wasser fließt dabei häufig oberflächlich ab, statt langsam in den Boden einzusickern und das Grundwasser zu erneuern. Die Folgen sind Bodenerosion sowie ein verstärkter Eintrag biologischer und chemischer Stoffe in den Untergrund.

Diese Entwicklungen stellen neue Herausforderungen für den Schutz der Wasserressourcen und eine dauerhaft sichere Trinkwasserversorgung dar.

Nachhaltigkeit

Seit 2015 haben wir sämtliche Innen- und Außenbeleuchtungen schrittweise auf moderne LED-Technik umgestellt. Gleichzeitig wurden herkömmliche Unterwasser-Motorpumpen nach und nach durch energieeffiziente Permanent-Magnetmotoren ersetzt.

Im Jahr 2017 erfolgte zudem die umfassende Erneuerung der Pumpenanlage im Wasserwerk Forst Esloh (WWFE). Dabei wurden ältere Pumpen durch moderne, bedarfsgerecht gesteuerte Hochfrequenzpumpen ersetzt. Auch in der Druckerhöhungsanlage Metel kamen neue Reinwasserpumpen zum Einsatz. Ergänzend wurden bestehende Pumpen optimiert und nachjustiert, um ihren Energieverbrauch weiter zu senken.

Diese Maßnahmen tragen dazu bei, den Strombedarf unserer Anlagen deutlich zu reduzieren und gleichzeitig die Versorgungssicherheit zu erhöhen.

Auch in Zukunft setzen wir diesen Weg konsequent fort. Als nächste Projekte sind unter anderem geplant:

  • die Erneuerung der Pumpenanlage in der Druckerhöhungsanlage Horst

  • die Installation einer eigenen Photovoltaikanlage im Wasserschutzgebiet Forst Esloh, um einen Teil des Energiebedarfs im Wasserwerk selbst zu decken

So verbessern wir Schritt für Schritt die Energieeffizienz unserer Wasserversorgung – nachhaltig, verantwortungsvoll und im Sinne unserer Kundinnen und Kunden.

Naturschutz

Unser Boden hat vielfältige Funktionen: Er ist Lebensraum für zahlreiche Tiere, Pflanzen und Mikroorganismen. Er liefert uns Nahrungsmittel und nachwachsende Rohstoffe. Er filtert das Grundwasser und ist Raum vieler für unser Ökosystem wichtiger Stoffkreisläufe. Zunehmend erkannt wird seine Funktion für den Klimaschutz. So ist im Bodenhumus mehr Kohlenstoff gespeichert als in unseren Wäldern. Böden spielen damit eine tragende Rolle im Ökosystem und sind eine essenzielle Lebensgrundlage, die wir schützen müssen.

Durch den Menschen geprägte Böden – ob durch Besiedelung, der landwirtschaftlichen Nutzung oder dem Abbau von Rohstoffen – sind nur mit sehr großem Aufwand renaturierbar. Wir müssen deshalb die Böden als ein wertvolles begrenztes Gut erkennen, das wir nur sorgsam nutzen dürfen. Das Wasser bzw. der Wasserhaushalt spielt für gesunde Boden eine zentrale Rolle. Als WVGN sind wir in die Prozesse der hydrologischen Gestaltung unserer Umwelt in unserer Region stets eingebunden. Wir sind uns der Verantwortung zwischen der Nutzung bzw. Entnahme des Wassers zur Trinkwasserversorgung und gleichzeitiger Bewirtschaftung der Räume zu langfristigen Erhaltung der Natur bewusst und stellen uns den damit verbundenen Aufgaben.

Gewässerschutz

Oberflächennahe Grundwasservorkommen versorgen Pflanzen mit Wasser und bilden wertvolle Feuchtbiotope. Das Grundwasser tritt in Quellen zu Tage und speist Bäche und Flüsse. Qualität und Menge des Grundwassers beeinflussen damit auch die Oberflächengewässer. Mehr als 70 % des Trinkwassers stammen aus dem Grundwasser. Es ist daher die wichtigste Trinkwasserressource Deutschlands.

Deutschland hat gutes bis sehr gutes Trinkwasser. Die Qualität wird häufig und regelmäßig überwacht und entspricht den strengen Güteanforderungen der Trinkwasserverordnung. Auch der problematische Parameter Nitrat weist immer seltener Grenzwertüberschreitungen auf. Hier wurde der zulässige Grenzwert von 50 mg/l 1996 noch bei 2,2 % der Proben überschritten, im Berichtsjahr 2010 lag der Anteil an Proben, die den Grenzwert überschritten, bereits bei nahezu 0%.

Die konsequente Anwendung des Vorsorgeprinzips ist deshalb von ganz besonderer Bedeutung. Dazu gehört auch eine systematische, regelmäßige Überwachung des Grundwassers, für die in Deutschland die Länder zuständig sind. Dadurch lassen sich Gefährdungen des Grundwassers frühzeitig erkennen und geeignete Maßnahmen können rechtzeitig ergriffen werden.

In Kooperation mit der Landwirtschaft arbeiten wir für den vorbeugenden Trinkwasserschutz in unseren Wassereinzugsgebieten. Da uns eine bodenschonende, nitratarme Bewirtschaftung der Flächen sehr wichtig ist, beraten und unterstützen wir die Landwirtschaft in Schutzkonzepten. Gemeinsam leisten wir so aktiven, nachhaltigen Grundwasser- und Naturschutz. Derzeit leiten wir als WVGN die Geschäftsführung für die Kooperation Hagen/Schneeren. Unterstützt werden die vorbeugenden Maßnahmen aus den ELER-Fonds für die Gewässerschutzberatung sowie Landesmittel unter anderem für freiwillige Maßnahmen (z. B. gewässerschonende Fruchtfolge, Zwischenfruchtanbau).