Barriere­freiheits­erklärung

Der Wasserverband Garbsen-Neustadt a. Rbge. (WVGN) ist bemüht, seine Website im Einklang mit § 9 a des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) und der Niedersächsischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen (NBITVO) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Rechtsvorschriften setzen die Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen um.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.wvgn.de.

Nicht von dieser Erklärung erfasst ist unser Kundenportal. Dieses wird von einem externen Anbieter betrieben und verfügt über eine eigene Erklärung zur Barrierefreiheit: Erklärung zur Barrierefreiheit des Kundenportals. Ebenfalls nicht erfasst ist das Gremienportal unter my.i-dos.de, das ausschließlich einem geschlossenen Nutzerkreis zur Verfügung steht.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Anforderungen des NBGG und der NBITVO sowie mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) teilweise vereinbar. Die Gründe hierfür sind die nachfolgend aufgeführten Unvereinbarkeiten.

Nicht barrierefreie Inhalte

Unvereinbarkeit mit den Anforderungen

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:

  • PDF-Dokumente. Zum Download bereitgestellte Dokumente (unter anderem Satzungen, Preisblätter, Formulare, Merkblätter, Geschäftsberichte) sind überwiegend nicht barrierefrei aufbereitet. Es fehlen unter anderem Tags, eine logische Lesereihenfolge sowie Alternativtexte für Grafiken.
  • Formulare. Die auf der Website eingesetzten Formulare (unter anderem das Kontaktformular) erfüllen die Anforderungen an Beschriftungen, Fehlermeldungen und Statusmeldungen nur teilweise.
  • Wasserampel. Die Darstellung der aktuellen Versorgungslage vermittelt ihre Information derzeit teilweise allein über Farbe und ist für assistive Technologien nicht vollständig auswertbar.
  • Ein- und Aufklappbereiche, Overlays und Hinweisfenster. Bei einzelnen dynamischen Elementen (unter anderem Störungsmeldung, Suchfeld, mobiles Menü) sind die Tastaturbedienbarkeit und die Fokusführung nicht durchgängig gewährleistet.
  • Service-Chat. Der eingebundene Chat ist nicht vollständig barrierefrei bedienbar.
  • Videos und Audioinhalte. Für einzelne Medieninhalte fehlen Untertitel und/oder eine Audiodeskription.
  • Angebote in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache. Solche Angebote werden derzeit nicht vorgehalten.

Unverhältnismäßige Belastung

Von der Ausnahmeregelung des § 9 a Abs. 4 NBGG (unverhältnismäßige Belastung) wird derzeit kein Gebrauch gemacht.

Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich der Rechtsvorschriften fallen

  • Kartendienste. Die eingebundenen Karten dienen der Orts- und Wegdarstellung und fallen nach Artikel 1 Abs. 4 Buchstabe d der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht in den Anwendungsbereich. Die für die Anfahrt wesentlichen Informationen (Anschrift, Koordinaten, Hinweise zur Navigation) stellen wir zusätzlich in barrierefreier Textform bereit.
  • Inhalte Dritter. Inhalte, die weder vom WVGN finanziert oder entwickelt werden noch seiner Kontrolle unterliegen (unter anderem eingebundene Inhalte sozialer Netzwerke, verlinkte Angebote Dritter), fallen nicht in den Anwendungsbereich.
  • Archivierte Inhalte. Dokumente in Dateiformaten von Büroanwendungen, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, sowie archivierte Inhalte, die vor dem 23. September 2019 veröffentlicht wurden, nicht mehr aktualisiert werden und für laufende Verwaltungsverfahren nicht mehr benötigt werden, fallen nicht in den Anwendungsbereich.

Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit

Der WVGN arbeitet daran, die genannten Einschränkungen abzubauen. Vorgesehen sind insbesondere:

  • Schrittweise barrierefreie Aufbereitung neu veröffentlichter PDF-Dokumente ab …
  • Überarbeitung der Formulare bis …
  • Bereitstellung barrierefreier Alternativen zu Dokumenten auf Anfrage
  • Ergänzend setzen wir auf dieser Website ein Assistenzwerkzeug ein, das individuelle Anpassungen der Darstellung und Bedienung ermöglicht. Dieses Werkzeug ersetzt keine barrierefreie Gestaltung, sondern ergänzt sie.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 30.98.2026 erstellt und zuletzt am [[TT.MM.JJJJ]] überprüft.

Grundlage ist eine Selbstbewertung durch den WVGN, die am [[TT.MM.JJJJ]] durchgeführt wurde. Geprüft wurde eine repräsentative Auswahl von Seitentypen anhand der Anforderungen der EN 301 549 V3.2.1.

Die Erklärung wird bei jeder wesentlichen Änderung der Website, mindestens jedoch jährlich, aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt und Feedback

Sie haben auf dieser Website Inhalte gefunden, die nicht barrierefrei zugänglich sind? Sie möchten wissen, warum ein Inhalt nicht barrierefrei gestaltet ist? Oder Sie benötigen eine Information, die von der Barrierefreiheit ausgenommen ist, in einem für Sie zugänglichen Format?

Dann melden Sie sich bitte bei uns. Wir antworten Ihnen innerhalb eines Monats.

Zum Feedback-Formular zur Barrierefreiheit

Sie können uns auch direkt erreichen:

Wasserverband Garbsen-Neustadt a. Rbge.
Sabrina Arndt, Inklusionsbeauftragte
Gehrbreite 10–12
30823 Garbsen

Telefon: 05137 8799-45
E-Mail: sabrina.arndt(at)wvgn.de

Schlichtungsstelle

Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind oder wir nicht innerhalb eines Monats geantwortet haben, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG wenden. Die Schlichtungsstelle ist bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen eingerichtet. Sie hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen zum Thema digitale Barrierefreiheit beizulegen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen keinen Rechtsbeistand. Den Antrag können Sie in Textform oder mündlich zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle stellen. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG
im Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Postfach 141
30001 Hannover

Besucheradresse: Hanna-Arendt-Platz 2, 30159 Hannover

Telefon: 0511 120-4037
Telefax: 0511 120-994010
E-Mail: 
Website: Schlichtungsstelle der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen

Zugängliche Alternativen

Unabhängig von den oben genannten Einschränkungen erreichen Sie uns jederzeit persönlich:

Auf Wunsch stellen wir Ihnen Informationen und Dokumente in einer für Sie zugänglichen Form zur Verfügung.

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Aktuell kommt es im Bereich Dornröschenweg / Märchenstraße zu Störungen in der Wasserversorgung. Grund ist ein Wasserrohrbuch. Unser Service-Team ist bereits vor Ort. Vielen Dank für Ihre Geduld!

Aktuelle Störung: Wasserrohrbruch in Garbsen-Mitte
×

Störung melden

05137 8799-0
Störungsdienst außerhalb der Geschäftszeit: 05137 8799-66
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Wasserschutzgebiete & Wassergewinnung​

Damit auch in längeren Trockenphasen jederzeit ausreichend Trinkwasser zur Verfügung steht, planen wir unsere Wasserversorgung mit ausreichenden Sicherheitsreserven. Dazu gehört die passende Auslegung unserer Brunnenkapazitäten ebenso wie die enge Zusammenarbeit mit benachbarten Wasserversorgungsunternehmen. Über sogenannte Übergabestellen können wir bei Bedarf zusätzliche Wassermengen beziehen.

Darüber hinaus engagieren wir uns aktiv bei der Mitgestaltung rechtlicher Rahmenbedingungen. Unser Ziel ist eine dauerhaft sichere Trinkwasserversorgung. Dabei gilt ein klarer Grundsatz: Trinkwasser hat Vorrang vor allen anderen Nutzungen.

Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt ist die kontinuierliche Modernisierung unserer Transport- und Rohrnetze. Durch die Erneuerung von Leitungen und Hausanschlüssen reduzieren wir Wasserverluste und erhöhen die Versorgungssicherheit.

In kritischen Situationen informieren wir frühzeitig und transparent über die aktuelle Versorgungslage – zum Beispiel über die Wasserampel hier auf unserer Website.

Dabei gilt: Gemeinsam können wir durch umsichtiges Verhalten viel bewirken. 

Klimaschutz

Die Qualität und Zuverlässigkeit einer sicheren Wasserversorgung hängen von vielen Faktoren ab: von den verfügbaren Ressourcen, den rechtlichen Rahmenbedingungen, dem Stand der Technik sowie vom sozialen und wirtschaftlichen Umfeld.

Die grundlegende Voraussetzung für all diese Faktoren ist jedoch das Klima.

Der Klimawandel verändert diese Grundlage zunehmend spürbar. Weltweit lassen sich bereits heute deutliche Veränderungen beobachten:

  • Gletscher in den Hochgebirgen sowie das ewige Eis in Arktis und Antarktis schmelzen in rasantem Tempo
  • Meeresströmungen verändern ihre Temperatur und Stärke
  • Permafrostböden tauen erstmals großflächig auf.
  • Der Meeresspiegel steigt kontinuierlich an.
  • Gleichzeitig nehmen Extremwetterereignisse wie Starkregen, Stürme und Rekordtemperaturen deutlich zu.

Auch in unseren Regionen sind die Auswirkungen klar erkennbar. Natur- und Klimaphänomene sowie extreme Wetterereignisse häufen sich. Während die Niederschläge im Sommer tendenziell abnehmen und längere Trockenperioden – wie zuletzt im Jahr 2018 – häufiger auftreten, nehmen die Niederschläge im Winter insgesamt zu. Diese fallen jedoch zunehmend in Form von Starkregen.

Starkregen bedeutet kurze, sehr intensive Niederschläge mit großen Wassermengen. Das Wasser fließt dabei häufig oberflächlich ab, statt langsam in den Boden einzusickern und das Grundwasser zu erneuern. Die Folgen sind Bodenerosion sowie ein verstärkter Eintrag biologischer und chemischer Stoffe in den Untergrund.

Diese Entwicklungen stellen neue Herausforderungen für den Schutz der Wasserressourcen und eine dauerhaft sichere Trinkwasserversorgung dar.

Nachhaltigkeit

Seit 2015 haben wir sämtliche Innen- und Außenbeleuchtungen schrittweise auf moderne LED-Technik umgestellt. Gleichzeitig wurden herkömmliche Unterwasser-Motorpumpen nach und nach durch energieeffiziente Permanent-Magnetmotoren ersetzt.

Im Jahr 2017 erfolgte zudem die umfassende Erneuerung der Pumpenanlage im Wasserwerk Forst Esloh (WWFE). Dabei wurden ältere Pumpen durch moderne, bedarfsgerecht gesteuerte Hochfrequenzpumpen ersetzt. Auch in der Druckerhöhungsanlage Metel kamen neue Reinwasserpumpen zum Einsatz. Ergänzend wurden bestehende Pumpen optimiert und nachjustiert, um ihren Energieverbrauch weiter zu senken.

Diese Maßnahmen tragen dazu bei, den Strombedarf unserer Anlagen deutlich zu reduzieren und gleichzeitig die Versorgungssicherheit zu erhöhen.

Auch in Zukunft setzen wir diesen Weg konsequent fort. Als nächste Projekte sind unter anderem geplant:

  • die Erneuerung der Pumpenanlage in der Druckerhöhungsanlage Horst

  • die Installation einer eigenen Photovoltaikanlage im Wasserschutzgebiet Forst Esloh, um einen Teil des Energiebedarfs im Wasserwerk selbst zu decken

So verbessern wir Schritt für Schritt die Energieeffizienz unserer Wasserversorgung – nachhaltig, verantwortungsvoll und im Sinne unserer Kundinnen und Kunden.

Naturschutz

Unser Boden hat vielfältige Funktionen: Er ist Lebensraum für zahlreiche Tiere, Pflanzen und Mikroorganismen. Er liefert uns Nahrungsmittel und nachwachsende Rohstoffe. Er filtert das Grundwasser und ist Raum vieler für unser Ökosystem wichtiger Stoffkreisläufe. Zunehmend erkannt wird seine Funktion für den Klimaschutz. So ist im Bodenhumus mehr Kohlenstoff gespeichert als in unseren Wäldern. Böden spielen damit eine tragende Rolle im Ökosystem und sind eine essenzielle Lebensgrundlage, die wir schützen müssen.

Durch den Menschen geprägte Böden – ob durch Besiedelung, der landwirtschaftlichen Nutzung oder dem Abbau von Rohstoffen – sind nur mit sehr großem Aufwand renaturierbar. Wir müssen deshalb die Böden als ein wertvolles begrenztes Gut erkennen, das wir nur sorgsam nutzen dürfen. Das Wasser bzw. der Wasserhaushalt spielt für gesunde Boden eine zentrale Rolle. Als WVGN sind wir in die Prozesse der hydrologischen Gestaltung unserer Umwelt in unserer Region stets eingebunden. Wir sind uns der Verantwortung zwischen der Nutzung bzw. Entnahme des Wassers zur Trinkwasserversorgung und gleichzeitiger Bewirtschaftung der Räume zu langfristigen Erhaltung der Natur bewusst und stellen uns den damit verbundenen Aufgaben.

Gewässerschutz

Oberflächennahe Grundwasservorkommen versorgen Pflanzen mit Wasser und bilden wertvolle Feuchtbiotope. Das Grundwasser tritt in Quellen zu Tage und speist Bäche und Flüsse. Qualität und Menge des Grundwassers beeinflussen damit auch die Oberflächengewässer. Mehr als 70 % des Trinkwassers stammen aus dem Grundwasser. Es ist daher die wichtigste Trinkwasserressource Deutschlands.

Deutschland hat gutes bis sehr gutes Trinkwasser. Die Qualität wird häufig und regelmäßig überwacht und entspricht den strengen Güteanforderungen der Trinkwasserverordnung. Auch der problematische Parameter Nitrat weist immer seltener Grenzwertüberschreitungen auf. Hier wurde der zulässige Grenzwert von 50 mg/l 1996 noch bei 2,2 % der Proben überschritten, im Berichtsjahr 2010 lag der Anteil an Proben, die den Grenzwert überschritten, bereits bei nahezu 0%.

Die konsequente Anwendung des Vorsorgeprinzips ist deshalb von ganz besonderer Bedeutung. Dazu gehört auch eine systematische, regelmäßige Überwachung des Grundwassers, für die in Deutschland die Länder zuständig sind. Dadurch lassen sich Gefährdungen des Grundwassers frühzeitig erkennen und geeignete Maßnahmen können rechtzeitig ergriffen werden.

In Kooperation mit der Landwirtschaft arbeiten wir für den vorbeugenden Trinkwasserschutz in unseren Wassereinzugsgebieten. Da uns eine bodenschonende, nitratarme Bewirtschaftung der Flächen sehr wichtig ist, beraten und unterstützen wir die Landwirtschaft in Schutzkonzepten. Gemeinsam leisten wir so aktiven, nachhaltigen Grundwasser- und Naturschutz. Derzeit leiten wir als WVGN die Geschäftsführung für die Kooperation Hagen/Schneeren. Unterstützt werden die vorbeugenden Maßnahmen aus den ELER-Fonds für die Gewässerschutzberatung sowie Landesmittel unter anderem für freiwillige Maßnahmen (z. B. gewässerschonende Fruchtfolge, Zwischenfruchtanbau).