Barrierefreiheitserklärung
Der Wasserverband Garbsen-Neustadt a. Rbge. (WVGN) ist bemüht, seine Website im Einklang mit § 9 a des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) und der Niedersächsischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen (NBITVO) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Rechtsvorschriften setzen die Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen um.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.wvgn.de.
Nicht von dieser Erklärung erfasst ist unser Kundenportal. Dieses wird von einem externen Anbieter betrieben und verfügt über eine eigene Erklärung zur Barrierefreiheit: Erklärung zur Barrierefreiheit des Kundenportals. Ebenfalls nicht erfasst ist das Gremienportal unter my.i-dos.de, das ausschließlich einem geschlossenen Nutzerkreis zur Verfügung steht.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den Anforderungen des NBGG und der NBITVO sowie mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) teilweise vereinbar. Die Gründe hierfür sind die nachfolgend aufgeführten Unvereinbarkeiten.
Nicht barrierefreie Inhalte
Unvereinbarkeit mit den Anforderungen
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:
- PDF-Dokumente. Zum Download bereitgestellte Dokumente (unter anderem Satzungen, Preisblätter, Formulare, Merkblätter, Geschäftsberichte) sind überwiegend nicht barrierefrei aufbereitet. Es fehlen unter anderem Tags, eine logische Lesereihenfolge sowie Alternativtexte für Grafiken.
- Formulare. Die auf der Website eingesetzten Formulare (unter anderem das Kontaktformular) erfüllen die Anforderungen an Beschriftungen, Fehlermeldungen und Statusmeldungen nur teilweise.
- Wasserampel. Die Darstellung der aktuellen Versorgungslage vermittelt ihre Information derzeit teilweise allein über Farbe und ist für assistive Technologien nicht vollständig auswertbar.
- Ein- und Aufklappbereiche, Overlays und Hinweisfenster. Bei einzelnen dynamischen Elementen (unter anderem Störungsmeldung, Suchfeld, mobiles Menü) sind die Tastaturbedienbarkeit und die Fokusführung nicht durchgängig gewährleistet.
- Service-Chat. Der eingebundene Chat ist nicht vollständig barrierefrei bedienbar.
- Videos und Audioinhalte. Für einzelne Medieninhalte fehlen Untertitel und/oder eine Audiodeskription.
- Angebote in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache. Solche Angebote werden derzeit nicht vorgehalten.
Unverhältnismäßige Belastung
Von der Ausnahmeregelung des § 9 a Abs. 4 NBGG (unverhältnismäßige Belastung) wird derzeit kein Gebrauch gemacht.
Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich der Rechtsvorschriften fallen
- Kartendienste. Die eingebundenen Karten dienen der Orts- und Wegdarstellung und fallen nach Artikel 1 Abs. 4 Buchstabe d der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht in den Anwendungsbereich. Die für die Anfahrt wesentlichen Informationen (Anschrift, Koordinaten, Hinweise zur Navigation) stellen wir zusätzlich in barrierefreier Textform bereit.
- Inhalte Dritter. Inhalte, die weder vom WVGN finanziert oder entwickelt werden noch seiner Kontrolle unterliegen (unter anderem eingebundene Inhalte sozialer Netzwerke, verlinkte Angebote Dritter), fallen nicht in den Anwendungsbereich.
- Archivierte Inhalte. Dokumente in Dateiformaten von Büroanwendungen, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, sowie archivierte Inhalte, die vor dem 23. September 2019 veröffentlicht wurden, nicht mehr aktualisiert werden und für laufende Verwaltungsverfahren nicht mehr benötigt werden, fallen nicht in den Anwendungsbereich.
Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit
Der WVGN arbeitet daran, die genannten Einschränkungen abzubauen. Vorgesehen sind insbesondere:
- Schrittweise barrierefreie Aufbereitung neu veröffentlichter PDF-Dokumente ab …
- Überarbeitung der Formulare bis …
- Bereitstellung barrierefreier Alternativen zu Dokumenten auf Anfrage
- Ergänzend setzen wir auf dieser Website ein Assistenzwerkzeug ein, das individuelle Anpassungen der Darstellung und Bedienung ermöglicht. Dieses Werkzeug ersetzt keine barrierefreie Gestaltung, sondern ergänzt sie.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 30.98.2026 erstellt und zuletzt am [[TT.MM.JJJJ]] überprüft.
Grundlage ist eine Selbstbewertung durch den WVGN, die am [[TT.MM.JJJJ]] durchgeführt wurde. Geprüft wurde eine repräsentative Auswahl von Seitentypen anhand der Anforderungen der EN 301 549 V3.2.1.
Die Erklärung wird bei jeder wesentlichen Änderung der Website, mindestens jedoch jährlich, aktualisiert.
Barrieren melden: Kontakt und Feedback
Sie haben auf dieser Website Inhalte gefunden, die nicht barrierefrei zugänglich sind? Sie möchten wissen, warum ein Inhalt nicht barrierefrei gestaltet ist? Oder Sie benötigen eine Information, die von der Barrierefreiheit ausgenommen ist, in einem für Sie zugänglichen Format?
Dann melden Sie sich bitte bei uns. Wir antworten Ihnen innerhalb eines Monats.
Zum Feedback-Formular zur Barrierefreiheit
Sie können uns auch direkt erreichen:
Wasserverband Garbsen-Neustadt a. Rbge.
Sabrina Arndt, Inklusionsbeauftragte
Gehrbreite 10–12
30823 Garbsen
Telefon: 05137 8799-45
E-Mail: sabrina.arndt(at)wvgn.de
Schlichtungsstelle
Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind oder wir nicht innerhalb eines Monats geantwortet haben, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG wenden. Die Schlichtungsstelle ist bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen eingerichtet. Sie hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen zum Thema digitale Barrierefreiheit beizulegen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen keinen Rechtsbeistand. Den Antrag können Sie in Textform oder mündlich zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle stellen. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG
im Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Postfach 141
30001 Hannover
Besucheradresse: Hanna-Arendt-Platz 2, 30159 Hannover
Telefon: 0511 120-4037
Telefax: 0511 120-994010
E-Mail:
Website: Schlichtungsstelle der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen
Zugängliche Alternativen
Unabhängig von den oben genannten Einschränkungen erreichen Sie uns jederzeit persönlich:
- Telefon: 05137 8799-0 (Mo. bis Mi. 8 bis 16 Uhr, Do. 8 bis 15 Uhr, Fr. 8 bis 13 Uhr)
- Störungsdienst außerhalb der Geschäftszeiten: 05137 8799-66
- E-Mail:
- Persönlich im Kundencenter, Gehrbreite 10–12, 30823 Garbsen
Auf Wunsch stellen wir Ihnen Informationen und Dokumente in einer für Sie zugänglichen Form zur Verfügung.
