Eintragung im Versorgungsgebiet
Installateurverzeichnis
Wie erfolgt die Eintragung?
Um in unser Installateurverzeichnis aufgenommen zu werden, muss der Installationsbetrieb im Versorgungsgebiet ansässig sein.
Für den Antrag benötigen wir:
- Lichtbild, Handwerkerkarte (Kopie), Meisterbrief (Kopie), Betriebshaftpflichtversicherung (Kopie) und die Gewerbeanmeldung (Kopie)
Für eine Ausnahmegenehmigung müssen Installationsunternehmen, die nicht im Versorgungsgebiet ansässig sind, einen von Ihrem „Heimat“-Versorgungsunternehmen ausgestellten und gültigen Ausweis vorlegen sowie Angaben zum Bauvorhaben.
Ansprechpartner: Herr Andreas Ruth andreas.ruth(at)wvgn.de Tel. 05137 8799-19
