Gartenszene mit Blumen
Was habe ich davon?

Für das über den Gartenwasserzähler erfasste Wasser – beispielsweise zur Gartenbewässerung oder für Viehtränken – fallen entsprechend den Regelungen Ihrer Kommune keine Abwassergebühren an.

Was muss ich tun?

Das Verfahren unterscheidet sich je nach Stadt oder Gemeinde. Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus:

Gartenwasserzähler in Garbsen
Vom Antrag bis zur Inbetriebnahme

1. Antrag stellen
Stellen Sie zunächst den Antrag bei der Stadt Garbsen.

Ihr Ansprechpartner:
Herr Schlingmann
Tel. 05131 707-615

2. Gartenwasserzähler installieren
Nach der Bestätigung durch die Stadt Garbsen können Sie den Zwischenzähler selbst oder durch einen Installateur Ihrer Wahl einbauen lassen. Dabei sind die technischen Anforderungen zu beachten.

3. Abnahme vereinbaren
Nach Fertigstellung der Installation vereinbaren Sie einen Termin mit einem Service-Techniker des WVGN.

4. Aufnahme zur Abrechnung
Mit der erfolgreichen Abnahme wird der Gartenwasserzähler in die Abrechnung aufgenommen.

Was ist zu beachten?

Der Gartenwasserzähler befindet sich in Ihrem Besitz und Ihrer Verantwortung. Der WVGN übernimmt lediglich die Berücksichtigung bei der Abrechnung.

Die Eichfrist sowie ein erforderlicher Austausch des Zählers liegen daher in Ihrer Verantwortung.

Wichtig: Der über den Gartenwasserzähler erfasste Verbrauch kann erst ab dem Tag der Abnahme berücksichtigt werden.

Der Zähler muss frostsicher im Haus eingebaut werden.

Wir erinnern Sie rechtzeitig an das Ende der Eichfrist und den erforderlichen Zählertausch. Den Austausch bestätigen Sie uns anschließend über unser Austauschformular. Dazu benötigen wir Fotos des alten und neuen Zählers, auf denen die jeweiligen Zählernummern eindeutig erkennbar sind.


Gartenwasserzähler in Hannover

Die Beantragung und die weitere Abwicklung eines Gartenwasserzählers erfolgen ausschließlich direkt über die Landeshauptstadt Hannover.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Stadt Hannover unter dem Thema:

„Nicht eingeleitete Frischwassermengen“

Falls erforderlich, erfolgt die weitere Abstimmung direkt zwischen der Stadt Hannover und dem WVGN.

Gartenwasserzähler in Langenhagen

Die Beantragung und die weitere Abwicklung eines Gartenwasserzählers erfolgen ausschließlich direkt über die Stadt Langenhagen.

Ihr Ansprechpartner:

Stadt Langenhagen
Marktplatz 1
30853 Langenhagen
Tel. 0511 7307-0
E-Mail:

Falls erforderlich, erfolgt die weitere Abstimmung direkt zwischen der Stadt Langenhagen und dem WVGN.


Gartenwasserzähler in Neustadt
Vom Antrag bis zur Inbetriebnahme

1. Gartenwasserzähler anmelden
Das Anmeldeformular für Ihren Gartenwasserzähler finden Sie auf der Website des Abwasserbehandlungsbetriebs Neustadt am Rübenberge (ABN) unter:

„Absetzung von Wassermengen von der Schmutzwassergebühr (Zwischenzähler)“

Ihre Ansprechpartnerin:
Frau Fernau
Tel. 05032 84-68224

2. Zähler einbauen
Der Einbau erfolgt unter Berücksichtigung der vom ABN vorgegebenen technischen Voraussetzungen.

3. Unterlagen einreichen
Nach Fertigstellung der Installation reichen Sie das ausgefüllte Formular bei Frau Fernau ein.

4. Aufnahme zur Abrechnung
Nachdem der ABN uns den Zählereinbau gemeldet hat, wird der Gartenwasserzähler in die Abrechnung aufgenommen.

Was ist zu beachten?

Für die Berücksichtigung des Gartenwasserverbrauchs besteht eine Mindestmenge von 10 m³.

Der Gartenwasserzähler befindet sich in Ihrem Besitz und Ihrer Verantwortung. Der WVGN übernimmt lediglich die Berücksichtigung bei der Abrechnung. Die Einhaltung der Eichfrist sowie ein erforderlicher Zählertausch liegen daher in Ihrer Verantwortung.

Der Zähler muss frostsicher im Haus eingebaut werden.

Gartenwasserzähler in Nienburg

Die Beantragung und die weitere Abwicklung erfolgen ausschließlich direkt über den Kreisverband für Wasserwirtschaft Nienburg.

Weitere Informationen finden Sie dort unter:

„Verringerung der Schmutzwassergebühr durch Gartenwasserzähler“

Falls erforderlich, erfolgt die weitere Abstimmung direkt zwischen dem Kreisverband und dem WVGN.

Gartenwasserzähler in Schwarmstedt

Die Beantragung und die weitere Abwicklung erfolgen ausschließlich direkt über die Samtgemeinde Schwarmstedt.

Ihre Ansprechpartnerin:

Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Frau Charlton
Tel. 05071 809-135

Falls erforderlich, erfolgt die weitere Abstimmung direkt zwischen der Samtgemeinde Schwarmstedt und dem WVGN.

Gartenwasserzähler in Seelze

Die Beantragung und die weitere Abwicklung erfolgen ausschließlich direkt über die Stadt Seelze.

Ihr Ansprechpartner:

Stadt Seelze
Rathausplatz 1
30926 Seelze

Herr Carsten Schütte
Tel. 05137 828-205

Weitere Informationen finden Sie bei der Stadt Seelze unter „Gartenwasser“.

Falls erforderlich, erfolgt die weitere Abstimmung direkt zwischen der Stadt Seelze und dem WVGN.

Gartenwasserzähler in Wedemark

Die Beantragung und die weitere Abwicklung erfolgen ausschließlich direkt über die Gemeinde Wedemark.

Ihr Ansprechpartner:

Gemeinde Wedemark
Fritz-Sennheiser-Platz 1
30900 Wedemark

Team Steuern
Tel. 05130 581-239

Falls erforderlich, erfolgt die weitere Abstimmung direkt zwischen der Gemeinde Wedemark und dem WVGN.

Gartenwasserzähler in Wunstorf
Vom Antrag bis zur Inbetriebnahme

1. Gartenwasserzähler einbauen
Lassen Sie den Gartenwasserzähler entsprechend den Vorgaben der Stadt Wunstorf installieren. Die entsprechenden Informationen finden Sie bei der Stadt unter:

„Absetzungen von nicht in die Kanalisation eingeleiteten Wassermengen (Gartenwasserzähler)“

2. Gartenwasserzähler anmelden
Nutzen Sie zur Anmeldung den Online-Service auf der Website der Stadt Wunstorf oder das dort bereitgestellte PDF-Formular.

Fügen Sie dem Antrag aussagekräftige Fotos bei, auf denen der Zähler, die Zählernummer und die Einbausituation eindeutig erkennbar sind.

3. Bestätigung und Terminvereinbarung
Sie erhalten ein Bestätigungsschreiben der Stadt Wunstorf. Gleichzeitig wird der WVGN informiert, damit ein Termin zur Abnahme des Gartenwasserzählers vereinbart werden kann.

4. Aufnahme zur Abrechnung
Nach erfolgreicher Abnahme wird der Gartenwasserzähler in die Abrechnung aufgenommen. Der WVGN informiert anschließend die Stadt Wunstorf.

Ihre Ansprechpartnerin

Anja Tiedemann
Fachdienst Beiträge
Stiftstraße 8
31515 Wunstorf
Tel. 05031 101-296
E-Mail:

Was ist zu beachten?

Der Gartenwasserzähler befindet sich in Ihrem Besitz und Ihrer Verantwortung. Der WVGN übernimmt lediglich die Berücksichtigung bei der Abrechnung. Die Einhaltung der Eichfrist sowie ein erforderlicher Zählertausch liegen daher in Ihrer Verantwortung.

Wichtig: Der über den Gartenwasserzähler erfasste Verbrauch kann erst ab dem Tag der Abnahme berücksichtigt werden.

Der Zähler muss frostsicher, verplombt und fest im Haus in das Leitungsnetz eingebaut werden.

Wir erinnern Sie rechtzeitig an das Ende der Eichfrist und den erforderlichen Zählertausch. Den erfolgten Austausch bestätigen Sie uns über unser Austauschformular. Dazu benötigen wir Fotos des alten und des neuen Zählers, auf denen die jeweiligen Zählernummern eindeutig erkennbar sind.

Ausnahme bei der Installation

Ist das Leitungsnetz nicht frei zugänglich und wäre ein fester Einbau nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich – beispielsweise weil hierfür Wände geöffnet werden müssten –, kann der Gartenwasserzähler ausnahmsweise am Außenwasserhahn angebracht werden.

In diesem Fall muss der Zähler frostsicher und verplombt sein. Das mit dem Einbau beauftragte Fachunternehmen muss zudem schriftlich bestätigen, dass die Voraussetzungen für diese Ausnahme vorliegen.

„Zwischenzähler“, „Gartenwasserzähler“  
für Abwasser - Was ist das? 

Gartenwasserzähler

Ein Gartenwasserzähler ist ein zusätzlicher Wasserzähler, mit dem Wassermengen erfasst werden, die nicht in die Kanalisation gelangen.

Dazu zählen zum Beispiel Wasserverbräuche für:

  • die Gartenbewässerung
  • Hochdruckreiniger
  • Viehtränken

Die über den zusätzlichen Zähler erfasste Wassermenge kann bei der Berechnung der Abwassergebühren berücksichtigt und vom entsprechenden Verbrauch abgezogen werden.

Technische Anforderungen an Gartenwasserzähler

Bei der Abnahme eines zusätzlichen Wasserzählers werden unter anderem folgende Punkte geprüft:

1. Hauswasserzähler
Aktueller Zählerstand und Eichjahr.

2. Gartenwasserzähler
Aktueller Zählerstand, Eichjahr, korrekte Fließrichtung und ein frostsicherer Einbauort.

3. Außenwasserhahn
Der Außenwasserhahn muss entsprechend DIN EN 1717 abgesichert sein.

Wann ist ein Systemtrenner BA erforderlich?

Eine entsprechende Absicherung ist unter anderem erforderlich bei:

  • Unterflur-Gartenbewässerungsanlagen
  • Hochdruckreinigern
  • Heizungsfülleinrichtungen bei Wasser mit Inhibitoren
  • nicht zertifizierten Enthärtungsanlagen
Wann ist ein freier Auslauf bzw. eine Trennstation erforderlich?

Dies betrifft unter anderem:

  • Viehtränken
  • Dachbewässerungsanlagen
  • Labore
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Aktuell kommt es im Bereich Dornröschenweg / Märchenstraße zu Störungen in der Wasserversorgung. Grund ist ein Wasserrohrbuch. Unser Service-Team ist bereits vor Ort. Vielen Dank für Ihre Geduld!

Aktuelle Störung: Wasserrohrbruch in Garbsen-Mitte
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Störung melden

05137 8799-0
Störungsdienst außerhalb der Geschäftszeit: 05137 8799-66
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Wasserschutzgebiete & Wassergewinnung​

Damit auch in längeren Trockenphasen jederzeit ausreichend Trinkwasser zur Verfügung steht, planen wir unsere Wasserversorgung mit ausreichenden Sicherheitsreserven. Dazu gehört die passende Auslegung unserer Brunnenkapazitäten ebenso wie die enge Zusammenarbeit mit benachbarten Wasserversorgungsunternehmen. Über sogenannte Übergabestellen können wir bei Bedarf zusätzliche Wassermengen beziehen.

Darüber hinaus engagieren wir uns aktiv bei der Mitgestaltung rechtlicher Rahmenbedingungen. Unser Ziel ist eine dauerhaft sichere Trinkwasserversorgung. Dabei gilt ein klarer Grundsatz: Trinkwasser hat Vorrang vor allen anderen Nutzungen.

Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt ist die kontinuierliche Modernisierung unserer Transport- und Rohrnetze. Durch die Erneuerung von Leitungen und Hausanschlüssen reduzieren wir Wasserverluste und erhöhen die Versorgungssicherheit.

In kritischen Situationen informieren wir frühzeitig und transparent über die aktuelle Versorgungslage – zum Beispiel über die Wasserampel hier auf unserer Website.

Dabei gilt: Gemeinsam können wir durch umsichtiges Verhalten viel bewirken. 

Klimaschutz

Die Qualität und Zuverlässigkeit einer sicheren Wasserversorgung hängen von vielen Faktoren ab: von den verfügbaren Ressourcen, den rechtlichen Rahmenbedingungen, dem Stand der Technik sowie vom sozialen und wirtschaftlichen Umfeld.

Die grundlegende Voraussetzung für all diese Faktoren ist jedoch das Klima.

Der Klimawandel verändert diese Grundlage zunehmend spürbar. Weltweit lassen sich bereits heute deutliche Veränderungen beobachten:

  • Gletscher in den Hochgebirgen sowie das ewige Eis in Arktis und Antarktis schmelzen in rasantem Tempo
  • Meeresströmungen verändern ihre Temperatur und Stärke
  • Permafrostböden tauen erstmals großflächig auf.
  • Der Meeresspiegel steigt kontinuierlich an.
  • Gleichzeitig nehmen Extremwetterereignisse wie Starkregen, Stürme und Rekordtemperaturen deutlich zu.

Auch in unseren Regionen sind die Auswirkungen klar erkennbar. Natur- und Klimaphänomene sowie extreme Wetterereignisse häufen sich. Während die Niederschläge im Sommer tendenziell abnehmen und längere Trockenperioden – wie zuletzt im Jahr 2018 – häufiger auftreten, nehmen die Niederschläge im Winter insgesamt zu. Diese fallen jedoch zunehmend in Form von Starkregen.

Starkregen bedeutet kurze, sehr intensive Niederschläge mit großen Wassermengen. Das Wasser fließt dabei häufig oberflächlich ab, statt langsam in den Boden einzusickern und das Grundwasser zu erneuern. Die Folgen sind Bodenerosion sowie ein verstärkter Eintrag biologischer und chemischer Stoffe in den Untergrund.

Diese Entwicklungen stellen neue Herausforderungen für den Schutz der Wasserressourcen und eine dauerhaft sichere Trinkwasserversorgung dar.

Nachhaltigkeit

Seit 2015 haben wir sämtliche Innen- und Außenbeleuchtungen schrittweise auf moderne LED-Technik umgestellt. Gleichzeitig wurden herkömmliche Unterwasser-Motorpumpen nach und nach durch energieeffiziente Permanent-Magnetmotoren ersetzt.

Im Jahr 2017 erfolgte zudem die umfassende Erneuerung der Pumpenanlage im Wasserwerk Forst Esloh (WWFE). Dabei wurden ältere Pumpen durch moderne, bedarfsgerecht gesteuerte Hochfrequenzpumpen ersetzt. Auch in der Druckerhöhungsanlage Metel kamen neue Reinwasserpumpen zum Einsatz. Ergänzend wurden bestehende Pumpen optimiert und nachjustiert, um ihren Energieverbrauch weiter zu senken.

Diese Maßnahmen tragen dazu bei, den Strombedarf unserer Anlagen deutlich zu reduzieren und gleichzeitig die Versorgungssicherheit zu erhöhen.

Auch in Zukunft setzen wir diesen Weg konsequent fort. Als nächste Projekte sind unter anderem geplant:

  • die Erneuerung der Pumpenanlage in der Druckerhöhungsanlage Horst

  • die Installation einer eigenen Photovoltaikanlage im Wasserschutzgebiet Forst Esloh, um einen Teil des Energiebedarfs im Wasserwerk selbst zu decken

So verbessern wir Schritt für Schritt die Energieeffizienz unserer Wasserversorgung – nachhaltig, verantwortungsvoll und im Sinne unserer Kundinnen und Kunden.

Naturschutz

Unser Boden hat vielfältige Funktionen: Er ist Lebensraum für zahlreiche Tiere, Pflanzen und Mikroorganismen. Er liefert uns Nahrungsmittel und nachwachsende Rohstoffe. Er filtert das Grundwasser und ist Raum vieler für unser Ökosystem wichtiger Stoffkreisläufe. Zunehmend erkannt wird seine Funktion für den Klimaschutz. So ist im Bodenhumus mehr Kohlenstoff gespeichert als in unseren Wäldern. Böden spielen damit eine tragende Rolle im Ökosystem und sind eine essenzielle Lebensgrundlage, die wir schützen müssen.

Durch den Menschen geprägte Böden – ob durch Besiedelung, der landwirtschaftlichen Nutzung oder dem Abbau von Rohstoffen – sind nur mit sehr großem Aufwand renaturierbar. Wir müssen deshalb die Böden als ein wertvolles begrenztes Gut erkennen, das wir nur sorgsam nutzen dürfen. Das Wasser bzw. der Wasserhaushalt spielt für gesunde Boden eine zentrale Rolle. Als WVGN sind wir in die Prozesse der hydrologischen Gestaltung unserer Umwelt in unserer Region stets eingebunden. Wir sind uns der Verantwortung zwischen der Nutzung bzw. Entnahme des Wassers zur Trinkwasserversorgung und gleichzeitiger Bewirtschaftung der Räume zu langfristigen Erhaltung der Natur bewusst und stellen uns den damit verbundenen Aufgaben.

Gewässerschutz

Oberflächennahe Grundwasservorkommen versorgen Pflanzen mit Wasser und bilden wertvolle Feuchtbiotope. Das Grundwasser tritt in Quellen zu Tage und speist Bäche und Flüsse. Qualität und Menge des Grundwassers beeinflussen damit auch die Oberflächengewässer. Mehr als 70 % des Trinkwassers stammen aus dem Grundwasser. Es ist daher die wichtigste Trinkwasserressource Deutschlands.

Deutschland hat gutes bis sehr gutes Trinkwasser. Die Qualität wird häufig und regelmäßig überwacht und entspricht den strengen Güteanforderungen der Trinkwasserverordnung. Auch der problematische Parameter Nitrat weist immer seltener Grenzwertüberschreitungen auf. Hier wurde der zulässige Grenzwert von 50 mg/l 1996 noch bei 2,2 % der Proben überschritten, im Berichtsjahr 2010 lag der Anteil an Proben, die den Grenzwert überschritten, bereits bei nahezu 0%.

Die konsequente Anwendung des Vorsorgeprinzips ist deshalb von ganz besonderer Bedeutung. Dazu gehört auch eine systematische, regelmäßige Überwachung des Grundwassers, für die in Deutschland die Länder zuständig sind. Dadurch lassen sich Gefährdungen des Grundwassers frühzeitig erkennen und geeignete Maßnahmen können rechtzeitig ergriffen werden.

In Kooperation mit der Landwirtschaft arbeiten wir für den vorbeugenden Trinkwasserschutz in unseren Wassereinzugsgebieten. Da uns eine bodenschonende, nitratarme Bewirtschaftung der Flächen sehr wichtig ist, beraten und unterstützen wir die Landwirtschaft in Schutzkonzepten. Gemeinsam leisten wir so aktiven, nachhaltigen Grundwasser- und Naturschutz. Derzeit leiten wir als WVGN die Geschäftsführung für die Kooperation Hagen/Schneeren. Unterstützt werden die vorbeugenden Maßnahmen aus den ELER-Fonds für die Gewässerschutzberatung sowie Landesmittel unter anderem für freiwillige Maßnahmen (z. B. gewässerschonende Fruchtfolge, Zwischenfruchtanbau).