Was habe ich davon?
Für das über den Gartenwasserzähler erfasste Wasser – beispielsweise zur Gartenbewässerung oder für Viehtränken – fallen entsprechend den Regelungen Ihrer Kommune keine Abwassergebühren an.
Was muss ich tun?
Das Verfahren unterscheidet sich je nach Stadt oder Gemeinde. Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus:
Garbsen
Gartenwasserzähler in Garbsen
Vom Antrag bis zur Inbetriebnahme
1. Antrag stellen
Stellen Sie zunächst den Antrag bei der Stadt Garbsen.
Ihr Ansprechpartner:
Herr Schlingmann
Tel. 05131 707-615
2. Gartenwasserzähler installieren
Nach der Bestätigung durch die Stadt Garbsen können Sie den Zwischenzähler selbst oder durch einen Installateur Ihrer Wahl einbauen lassen. Dabei sind die technischen Anforderungen zu beachten.
3. Abnahme vereinbaren
Nach Fertigstellung der Installation vereinbaren Sie einen Termin mit einem Service-Techniker des WVGN.
4. Aufnahme zur Abrechnung
Mit der erfolgreichen Abnahme wird der Gartenwasserzähler in die Abrechnung aufgenommen.
Was ist zu beachten?
Der Gartenwasserzähler befindet sich in Ihrem Besitz und Ihrer Verantwortung. Der WVGN übernimmt lediglich die Berücksichtigung bei der Abrechnung.
Die Eichfrist sowie ein erforderlicher Austausch des Zählers liegen daher in Ihrer Verantwortung.
Wichtig: Der über den Gartenwasserzähler erfasste Verbrauch kann erst ab dem Tag der Abnahme berücksichtigt werden.
Der Zähler muss frostsicher im Haus eingebaut werden.
Wir erinnern Sie rechtzeitig an das Ende der Eichfrist und den erforderlichen Zählertausch. Den Austausch bestätigen Sie uns anschließend über unser Austauschformular. Dazu benötigen wir Fotos des alten und neuen Zählers, auf denen die jeweiligen Zählernummern eindeutig erkennbar sind.
Hannover
Gartenwasserzähler in Hannover
Die Beantragung und die weitere Abwicklung eines Gartenwasserzählers erfolgen ausschließlich direkt über die Landeshauptstadt Hannover.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Stadt Hannover unter dem Thema:
„Nicht eingeleitete Frischwassermengen“
Falls erforderlich, erfolgt die weitere Abstimmung direkt zwischen der Stadt Hannover und dem WVGN.
Langenhagen
Gartenwasserzähler in Langenhagen
Die Beantragung und die weitere Abwicklung eines Gartenwasserzählers erfolgen ausschließlich direkt über die Stadt Langenhagen.
Ihr Ansprechpartner:
Stadt Langenhagen
Marktplatz 1
30853 Langenhagen
Tel. 0511 7307-0
E-Mail:
Falls erforderlich, erfolgt die weitere Abstimmung direkt zwischen der Stadt Langenhagen und dem WVGN.
Neustadt
Gartenwasserzähler in Neustadt
Vom Antrag bis zur Inbetriebnahme
1. Gartenwasserzähler anmelden
Das Anmeldeformular für Ihren Gartenwasserzähler finden Sie auf der Website des Abwasserbehandlungsbetriebs Neustadt am Rübenberge (ABN) unter:
„Absetzung von Wassermengen von der Schmutzwassergebühr (Zwischenzähler)“
Ihre Ansprechpartnerin:
Frau Fernau
Tel. 05032 84-68224
2. Zähler einbauen
Der Einbau erfolgt unter Berücksichtigung der vom ABN vorgegebenen technischen Voraussetzungen.
3. Unterlagen einreichen
Nach Fertigstellung der Installation reichen Sie das ausgefüllte Formular bei Frau Fernau ein.
4. Aufnahme zur Abrechnung
Nachdem der ABN uns den Zählereinbau gemeldet hat, wird der Gartenwasserzähler in die Abrechnung aufgenommen.
Was ist zu beachten?
Für die Berücksichtigung des Gartenwasserverbrauchs besteht eine Mindestmenge von 10 m³.
Der Gartenwasserzähler befindet sich in Ihrem Besitz und Ihrer Verantwortung. Der WVGN übernimmt lediglich die Berücksichtigung bei der Abrechnung. Die Einhaltung der Eichfrist sowie ein erforderlicher Zählertausch liegen daher in Ihrer Verantwortung.
Der Zähler muss frostsicher im Haus eingebaut werden.
Nienburg
Gartenwasserzähler in Nienburg
Die Beantragung und die weitere Abwicklung erfolgen ausschließlich direkt über den Kreisverband für Wasserwirtschaft Nienburg.
Weitere Informationen finden Sie dort unter:
„Verringerung der Schmutzwassergebühr durch Gartenwasserzähler“
Falls erforderlich, erfolgt die weitere Abstimmung direkt zwischen dem Kreisverband und dem WVGN.
Schwarmstedt
Gartenwasserzähler in Schwarmstedt
Die Beantragung und die weitere Abwicklung erfolgen ausschließlich direkt über die Samtgemeinde Schwarmstedt.
Ihre Ansprechpartnerin:
Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt
Frau Charlton
Tel. 05071 809-135
Falls erforderlich, erfolgt die weitere Abstimmung direkt zwischen der Samtgemeinde Schwarmstedt und dem WVGN.
Seelze
Gartenwasserzähler in Seelze
Die Beantragung und die weitere Abwicklung erfolgen ausschließlich direkt über die Stadt Seelze.
Ihr Ansprechpartner:
Stadt Seelze
Rathausplatz 1
30926 Seelze
Herr Carsten Schütte
Tel. 05137 828-205
Weitere Informationen finden Sie bei der Stadt Seelze unter „Gartenwasser“.
Falls erforderlich, erfolgt die weitere Abstimmung direkt zwischen der Stadt Seelze und dem WVGN.
Wedemark
Gartenwasserzähler in Wedemark
Die Beantragung und die weitere Abwicklung erfolgen ausschließlich direkt über die Gemeinde Wedemark.
Ihr Ansprechpartner:
Gemeinde Wedemark
Fritz-Sennheiser-Platz 1
30900 Wedemark
Team Steuern
Tel. 05130 581-239
Falls erforderlich, erfolgt die weitere Abstimmung direkt zwischen der Gemeinde Wedemark und dem WVGN.
Wunstorf
Gartenwasserzähler in Wunstorf
Vom Antrag bis zur Inbetriebnahme
1. Gartenwasserzähler einbauen
Lassen Sie den Gartenwasserzähler entsprechend den Vorgaben der Stadt Wunstorf installieren. Die entsprechenden Informationen finden Sie bei der Stadt unter:
„Absetzungen von nicht in die Kanalisation eingeleiteten Wassermengen (Gartenwasserzähler)“
2. Gartenwasserzähler anmelden
Nutzen Sie zur Anmeldung den Online-Service auf der Website der Stadt Wunstorf oder das dort bereitgestellte PDF-Formular.
Fügen Sie dem Antrag aussagekräftige Fotos bei, auf denen der Zähler, die Zählernummer und die Einbausituation eindeutig erkennbar sind.
3. Bestätigung und Terminvereinbarung
Sie erhalten ein Bestätigungsschreiben der Stadt Wunstorf. Gleichzeitig wird der WVGN informiert, damit ein Termin zur Abnahme des Gartenwasserzählers vereinbart werden kann.
4. Aufnahme zur Abrechnung
Nach erfolgreicher Abnahme wird der Gartenwasserzähler in die Abrechnung aufgenommen. Der WVGN informiert anschließend die Stadt Wunstorf.
Ihre Ansprechpartnerin
Anja Tiedemann
Fachdienst Beiträge
Stiftstraße 8
31515 Wunstorf
Tel. 05031 101-296
E-Mail:
Was ist zu beachten?
Der Gartenwasserzähler befindet sich in Ihrem Besitz und Ihrer Verantwortung. Der WVGN übernimmt lediglich die Berücksichtigung bei der Abrechnung. Die Einhaltung der Eichfrist sowie ein erforderlicher Zählertausch liegen daher in Ihrer Verantwortung.
Wichtig: Der über den Gartenwasserzähler erfasste Verbrauch kann erst ab dem Tag der Abnahme berücksichtigt werden.
Der Zähler muss frostsicher, verplombt und fest im Haus in das Leitungsnetz eingebaut werden.
Wir erinnern Sie rechtzeitig an das Ende der Eichfrist und den erforderlichen Zählertausch. Den erfolgten Austausch bestätigen Sie uns über unser Austauschformular. Dazu benötigen wir Fotos des alten und des neuen Zählers, auf denen die jeweiligen Zählernummern eindeutig erkennbar sind.
Ausnahme bei der Installation
Ist das Leitungsnetz nicht frei zugänglich und wäre ein fester Einbau nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich – beispielsweise weil hierfür Wände geöffnet werden müssten –, kann der Gartenwasserzähler ausnahmsweise am Außenwasserhahn angebracht werden.
In diesem Fall muss der Zähler frostsicher und verplombt sein. Das mit dem Einbau beauftragte Fachunternehmen muss zudem schriftlich bestätigen, dass die Voraussetzungen für diese Ausnahme vorliegen.
„Zwischenzähler“, „Gartenwasserzähler“
für Abwasser - Was ist das?
Gartenwasserzähler
Ein Gartenwasserzähler ist ein zusätzlicher Wasserzähler, mit dem Wassermengen erfasst werden, die nicht in die Kanalisation gelangen.
Dazu zählen zum Beispiel Wasserverbräuche für:
- die Gartenbewässerung
- Hochdruckreiniger
- Viehtränken
Die über den zusätzlichen Zähler erfasste Wassermenge kann bei der Berechnung der Abwassergebühren berücksichtigt und vom entsprechenden Verbrauch abgezogen werden.
Technische Anforderungen an Gartenwasserzähler
Bei der Abnahme eines zusätzlichen Wasserzählers werden unter anderem folgende Punkte geprüft:
1. Hauswasserzähler
Aktueller Zählerstand und Eichjahr.
2. Gartenwasserzähler
Aktueller Zählerstand, Eichjahr, korrekte Fließrichtung und ein frostsicherer Einbauort.
3. Außenwasserhahn
Der Außenwasserhahn muss entsprechend DIN EN 1717 abgesichert sein.
Wann ist ein Systemtrenner BA erforderlich?
Eine entsprechende Absicherung ist unter anderem erforderlich bei:
- Unterflur-Gartenbewässerungsanlagen
- Hochdruckreinigern
- Heizungsfülleinrichtungen bei Wasser mit Inhibitoren
- nicht zertifizierten Enthärtungsanlagen
Wann ist ein freier Auslauf bzw. eine Trennstation erforderlich?
Dies betrifft unter anderem:
- Viehtränken
- Dachbewässerungsanlagen
- Labore
